Soforthilfe für kleine Vereine bis 1. Dezember beantragen

Walk: „Wir dürfen unsere Vereine nicht sterben lassen“

Der hiesige Landtagsabgeordnete Raymond Walk (CDU) erinnert alle Vereine, die durch die Coronapandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, daran, noch Hilfen bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung zu beantragen. Die Frist dafür endet am 1. Dezember 2020. Antragsberechtigt sind alle rein ehrenamtlichen und gemeinnützigen Vereine, ohne genügend Rücklagen, die noch keine weitere Förderung aus anderen Hilfsfonds zur Bewältigung der Coronapandemie beantragt oder erhalten haben. Insgesamt 500 000 Euro stehen thüringenweit auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion für solche Hilfen bei der Ehrenamtsstiftung bereit. Gut die Hälfte der Mittel sei bereits beantragt, so die Stiftung. Bis zum 16. September waren bereits 132 Anträge eingegangen, die nun zügig bearbeitet werden. „Dies zeigt, dass viele Vereine in Not sind und von dem Sonderfonds Gebrauch machen. Ich sehe Bedarf, dass wir die Mittel nochmals aufstocken, denn ein Ende der Pandemie ist derzeit nicht absehbar“, so Walk. Die Gelder waren auf Drängen der Union in das Corona-Hilfspaket der rot-rot-grünen Landesregierung aufgenommen worden.

Die Überbrückungs- und Soforthilfen für das Ehrenamt in gemeinnützigen Vereinen sollen Vereine retten, die aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie vor der Zahlungsunfähigkeit stehen. „Wir dürfen die Vereine in Eisenach und im Wartburgkreis nicht sterben lassen. Betroffene Ehrenamtler können sich bei Fragen jederzeit an mich wenden“, so der Abgeordnete.

Weitere Informationen zu den Förderkriterien für den nicht rückzahlbaren Zuschuss sowie das Antragsformular finden sich auf der Homepage der Thüringer Ehrenamtsstiftung (www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de).