Wartburgarena erhält grünes Licht aus Berlin

Walk: „Leuchtturmprojekt kann nun umgesetzt werden“

In der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag wurden 12,8 Millionen Euro für den Bau der Multifunktionshalle im Eisenacher O 1 bewilligt. Vorausgegangen war ein gemeinsamer Änderungsantrag von CDU/CSU- und SPD-Fraktion für die Bereinigungssitzung des Ausschusses.

„Ich freue mich, dass es gemeinsam gelungen ist, dass der Bund einen erheblichen Anteil an der Finanzierung des Projektes O 1 übernimmt. Damit kann nun das Großvorhaben Wartburgarena nach langen Jahren der Unsicherheit verwirklicht werden. Diese für Eisenach städtebaulich als auch sportpolitisch wichtige und zukunftsweisende Entscheidung zeigt doch eines: die Koalitionspartner von CDU und SPD in Berlin sind gerade auch dann verlässliche Partner, wenn es um ganz konkrete Projekte für die Menschen vor Ort geht!“, so Raymond Walk (CDU). Das Projekt hat ein Gesamtvolumen von 26,2 Millionen Euro und wird auch durch das Land Thüringen mit einer sogenannten Schuldendiensthilfe von 9 Millionen Euro unterstützt.

„Wir freuen uns über die finanzielle Unterstützung aus Berlin. Deutlich wird auch, dass die vom Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossenen Entscheidungen in Sachen O1 die richtigen waren. Damit wird nun auch endgültig der Weg frei für den richtigerweise als Leuchtturmprojekt bezeichneten Hallenbau. Die Details zu den Einzelbestimmungen im Finanzierungsplan werden wir gemeinsam in den Gremien beraten. Dies ist das größte Bauprojekt in Eisenach seit Jahren und es beseitigt auch einen städtebaulichen Missstand am Heinrich-Ehrhardt-Platz. Es war gut, dass wir auch im Eisenacher Stadtrat lange für die richtige Variante gekämpft haben. Mit der Durchfinanzierung kann das Projekt in eine neue Phase eintreten. Schön wäre es, wenn die Bauarbeiten dann wie geplant schon im nächsten Jahr beginnen könnten“, so Walk.

Für das kommende Jahr stellt der Haushaltsgesetzgeber für den Bau 1,4 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 11,46 Millionen Euro werden mittels sogenannter Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre festgeschrieben.